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BGH, 03.11.2004 - 2 ARs 356/04 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 14 StPO; § 462 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 462a Abs. 2 StPO
Bewährungsüberwachung (Zuständigkeitsbestimmung; Gericht des ersten Rechtszugs; Gericht des Wohnsitzes) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit für eine Bewährungsüberwachung; Rücknahme der Übertragung einer Bewährungsüberwachung
- Judicialis
StGB § 56 a ff.; ; StPO § 14; ; StPO § 462a Abs. 2; ; StPO § 462 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 453
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462a Abs. 2 § 462 Abs. 2 § 453
Übertragung der Bewährungsaufsicht auf Wohnsitzgericht - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- AG Clausthal-Zellerfeld - 3 BRs 31/03
- AG Wernigerode, 13.08.2003 - 7 BRs 84/02
- BGH, 03.11.2004 - 2 ARs 356/04
- BGH, 03.11.2004 - 2 AR 218/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.10.1975 - 2 ARs 289/75
Anforderungen an die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 03.11.2004 - 2 ARs 356/04
Als Gericht des ersten Rechtszuges obliegt es ihm, die Bewährungsaufsicht so zweckmäßig und wirkungsvoll wie möglich zu gestalten (BGH, Beschluss vom 01.10.1975 - 2 ARs 289/75, NJW 1976, 154).
- BGH, 03.11.2004 - 2 AR 218/04
Zuständigkeit für eine Bewährungsüberwachung; Rücknahme der Übertragung einer …
2 ARs 356/04 2 AR 218/04.